Aussagenlogik
Aussagen können mit
UND, mit
ODER, mit
ENTWEDER-ODER, mit
WENN-DANN ... verknüpft werden, sie können auch
verneint werden. Sehen wir uns das genauer an:
Aussage A: Ich gehe ins Schwimmbad.
Aussage B: Ich spiele Tennis.
Verknüpfung mit UND:
Ich gehe ins Schwimmbad UND ich spiele Tennis.
Verknüpfung mit ODER:
Ich gehe ins Schwimmbad ODER ich spiele Tennis.
Verneinung:
NCIHT A: Es ist nicht wahr, dass ich ins Schwimmbad gehe.
NCIHT B: Es ist nicht wahr, dass ich Tennis spiele.
In allen Fällen kann ich mir überlegen, wann die zusammengesetzte bzw. die verneinte Aussage den Wahrheitswert w(ahr) bzw. f(alsch) hat:
Das Ergebnis wird in einer Wahrheitstafel (Wahrheitstabelle, Funktionstabelle) dargestellt:
Wir erkennen:
Sehen wir uns die Wahrheitstafel für
WENN A, DANN B an:
Aussage A: Das Wetter ist schön.
Aussage B: Ich gehe schwimmen.
Zusammensetzung: WENN das Wetter schön ist, DANN gehe ich schwimmen.
Offensichtlich kann man mir nur eine Lüge nachweisen, wenn ich trotz schönen Wetters NICHT schwimmen gehe, also nur dann, wenn die erste Teilaussage wahr und die zweite Teilaussage gleichzeitig falsch ist.
Also muss die folgenden Wahrheitstafel gelten:
Zur Implikation passt natürlich gut die
ÄQUIVALENZ: WENN A, DANN B und gleichzeitig WENN B, DANN A. A und B sollen also einander äquivalent sein. Aus dieser Forderung folgt sofort die Wahrheitstabelle, sie enthält für die zusammengesetzte Aussage genau dann ein w, wenn A und B den gleichen Wahrheitswert haben:
Verneint man die Aquivalenz (es ist nicht wahr, dass A äquivalent zu b ist), dann erhält man die sog.
ANTIVALENZ (ENTWEDER A ODER B). Die Wahrheitstafel muss die entgegengesetzten Werte wie die Aquivalenz enthalten:
Allen bisher genannten Verknüpfungen von Aussagen entsprechen elektronische Schaltungen.
Darüber kannst Du dann im nächsten Kapitel nachlesen.